Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)
kann nach dem Semester 4 durch eine zentrale Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erlangt werden.
Er wird zuerkannt, wenn Sie in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben. Er wird auch zuerkannt, wenn
a) eine mangelhafte Leistung in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch vorliegt und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen dieser Fächer oder in der Feststellungsprüfung ausgeglichen wird, oder
b) eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in nicht mehr als einem der übrigen Fächer vorliegt und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen wird.
Der Qualifikationsvermerk wird zuerkannt, wenn ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.
Eine Nachprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ist nicht möglich.
Wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, können Sie diese einmal wiederholen.
Einzelheiten zur Abschlussprüfung ZP 10 zum Download
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