Bestimmungen zum Nachweis der Einführung in die zweite Fremdsprache

Studierende, die bei ihrem Eintritt in die Bildungsgänge von Abendgymnasium oder Kolleg die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache nicht abschließend mit mindestens ausreichenden Leistungen nachgewiesen haben, müssen entsprechende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erwerben.

Der Unterricht beginnt am Theodor-Schwann-Kolleg im Semester 1 der Einführungsphase. Er wird fortlaufend in mindestens drei Semestern im Umfang von mindestens zwölf Semesterwochenstunden erteilt.

Die bereits erworbene Einführung kann belegt werden durch die Zeugnisse der Klassen 7 bis 10 mit abschließend mindestens ausreichenden Leistungen oder durch eine mindestens ausreichend beurteilte zweite Fremdsprache im Zeugnis der Fachoberschulreife oder eines mindestens ausreichend beurteilten vergleichbaren Abschlusses, sofern diese Fremdsprache mit mindestens zwölf Halbjahreswochenstunden oder durch entsprechenden Unterricht an Einrichtungen der Weiterbildung unterrichtet worden ist.

Im Übrigen können anderweitig erworbene Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache auf Antrag von der oberen Schulaufsichtsbehörde anerkannt werden. Hierzu kann in Zweifelsfällen ein Feststellungsverfahren durchgeführt werden.

Quelle: APOWbk § 34 Abs. 3 und 4